Die Raphael Gesellschaft gGmbH hat neben den Eichsfelder Werkstätten und verschiedenen Wohnheimen auch einen ambulanten Pflegedienst namens "St. Raphael" im Repertoire. Viele von Ihnen wussten das bestimmt noch nicht, obwohl es etwas ist, das vermutlich jeder von uns irgendwann einmal in Anspruch nehmen muss. Daher sollte sich jeder einmal mit dem Gedanken der ambulanten Pflege auseinandersetzen.
Was genau versteht man unter ambulanter Pflege?
Der ambulante Pflegedienst "St. Raphael" in Heiligenstadt greift dort, wo eine spezifische Unterstützung im privaten Umfeld gefordert ist. Wenn Menschen noch Zuhause leben können und nur in bestimmten Situationen auf Unterstützung angewiesen sind, kommt ein Pflege- oder Wohnheim noch nicht infrage. Eine Unterstützung könnte in diesem Fall durch
• pflegerische Maßnahmen (z.B. An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege),
• Tätigkeiten in der Behandlungspflege (Medikamentenüberwachung, Injektionen, Katheterwechsel) oder
• Entlastungsleistungen (Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Einkaufsfahrten) oder
• Betreuungsleistungen (Demenzbetreuung)
stattfinden. Egal ob sie jung oder alt sind – der ambulante Pflegedienst "St. Raphael" unterstützt Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung, die in irgendeiner Form Hilfe benötigen in Heiligenstadt und Umgebung.
Pflegedienst in Heiligenstadt und Umgebung
Seit noch nicht ganz zwei Jahren hat sich der Pflegedienst der Raphael Gesellschaft einen guten Namen in Heilgenstadt und im Umkreis von etwa 15 Kilometern gemacht. Über 100 Klienten durften Pflegedienstleiterin Christine Kruse und ihr Team bereits unter die Arme greifen – besonders deswegen, da wir sehr breit gefächert sind.
Finanzierung des Heiligenstädter Pflegedienstes
Häufig stellen sich Angehörige von hilfebedürftigen Menschen doch zu Beginn immer die eine Frage: Wie soll das Ganze denn eigentlich bezahlt werden?
Der ambulante Pflegedienst "St. Raphael" hat darauf eine einfache Antwort. Sollte ein Klient Maßnahmen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen, ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege notwendig. Diese Tätigkeiten werden nach SGB V von den Krankenkassen getragen. Sollte Ihr Angehöriger weitere pflegerischer Unterstützung benötigen, sind wir gerne bereit, bei der Beantragung eines Pflegegrades zu helfen und die notwendigen Pflegeleistungen zu übernehmen. Solche Leistungen werden nach SGB XI von der Pflegekasse finanziert.
Pflegeberatungsbesuche und Familien entlastender Dienst
Jeder der Leistungen der Pflegekassen bezieht, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungsbesuche nachzuweisen. Der ambulante Pflegedienst "St. Raphael" erinnert seine Klienten in dem vorgegebenen Rhythmus daran und nimmt sich gern für diese Gespräche mit Ihnen Zeit. Der Rhythmus richtet sich nach dem ermittelten Pflegegrad durch den MDK.
Für die Klienten des ambulanten Pflegedienstes "St. Raphael" werden zusätzlich zu den vorgestellten Maßnahmen auch wöchentlich sogenannte Familien entlastende Dienste (kurz FED) angeboten. Diese FED-Stunden sind freiwillig und zielen auf der einen Seite darauf ab, dass der Klient die Möglichkeit hat, einmal dem Alltag zu entfliehen. Auf der anderen Seite wird den Angehörigen der Klienten dadurch wieder Zeit für sich geschenkt. Typische FEDs sind Bastelnachmittage, Gesellschaftsspiele oder ein gemeinsames Kaffee trinken, um die Sozialkompetenz zu fördern und soziale Bindungen zu erhalten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite: Ambulante Pflege